Möglichkeiten der Kostenerstattung
Leider übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen keine Heilpraktikerleistungen.
Private Krankenversicherungen mit Heilpraktikerzusatz oder Zusatzversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung ermöglichen jedoch je nach Tarif eine
Erstattung der Kosten bis zu 100%.
Vereinbarte Termine
Einen vereinbarten Termin, den Sie nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte 24 Std. vorher ab.
Wird ein Termin nicht oder zu spät abgesagt, berechne ich 100% der Kosten.